Forum für Autisten und interessierte Zeitgenossen (http://perfektibilistenorden.de/index.php)
-- Offenes Forum (Schreibrecht auch für unter User=Gast; Pass=Gast eingeloggte Gäste) (http://perfektibilistenorden.de/board.php?id=3)
---- Allgemeines Debattierforum für kulturelle und politische Themen (http://perfektibilistenorden.de/board.php?id=21)
Thema: Gericht: Psychische Unversehrtheit nicht konkret vorhandener Menschen ist ein Verfassungsrecht (http://perfektibilistenorden.de/topic.php?id=7948)


Geschrieben von: Gast am: 30.08.17, 00:20:51
Das muß man sich auch mal auf der Zunge zergehen lassen. Was sich mit solcher Logik alleine im Autismusbereich nach Mehrheitswunsch zurechtbiegen ließe?
Zitat:
Im Prozess um die Befreiung von der Helmpflicht für einen Sikh-Anhänger hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim Bedenken im Zusammenhang mit der Religionsfreiheit geäußert. Sie sei nicht stärker gewichtet als die psychische Unversehrtheit eines Unfallgegners, sagte der Vorsitzende Richter am Dienstag. Denn bei einem Unfall gehe es nicht nur um mögliche Verletzungen des Motorradfahrers, sondern auch um ein mögliches Trauma bei anderen Beteiligten. Es liege ein kollidierendes Verfassungsrecht vor. Eine Entscheidung des VGH wird in spätestens vier Wochen erwartet.

Quelle


Geschrieben von: Antares am: 30.08.17, 08:32:50
Wenn ich den Link anwähle, erscheint bei mir diese Meldung:

"Not Found

The requested URL /www.faz.net/aktuell/turban-statt-motorradhelm-verwaltungsgerichtshof-hat-bedenken-15173901.html was not found on this server."

An was denkst Du, wenn Du an etwas denkst, das sich im Autismusbereich zurechtbiegen ließe? Ich kann mir nur so etwas vorstellen wie:

Sie gefährden das Wohl der autistischen Kinder in Kitas und Schulen, die enormen Schaden davon tragen (Ausfall der Grundlebensfunktionen durch Reizüberlastung, da geht ja keine Sprache, keine Motorik, kein vegetatives Nervensystem,... nichts mehr). Zudem zeigen diese Kleinkinder aufgrund der Fehlbehandlung Selbstverletzungen mit Scherben, schlagen ihren Kopf an Wänden blutig, beißen sich selbst die Haut vom Körper, etc.

Letztendlich ist hier nicht nur das Grundrecht der autistischen Kleinkinder in Gefahr, sondern auch das dann gültige Grundrecht der anderen Kita- und Schulkinder denn: das könnte schon das ein oder andere Trauma nach sich ziehen, wenn sie das miterleben.


Geschrieben von: Gast am: 30.08.17, 09:33:32
Der / am Anfang des Links ist falsch.

Ja, an soetwas in der Art dachte ich. Man könnte natürlich auch versuchen so eine Logik für die eigenen Ziele einzusetzen, aber ich vermute es geht in ihr eher um die Abwiegelung von Minderheiteninteressen.