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Autor Nachricht
Antares
(White Unicorn)

geändert von: Antares - 08.10.17, 16:02:38

1. Schwangerschaftsabbrüche sind nur sehr bedingt illegal

"In Ländern und Kulturen, in denen Schwangerschaftsabbrüche illegal sind, ist die Komplikationsrate bedeutend höher, da die Abbrüche oft unter unhygienischen Bedingungen und mit fragwürdigen Methoden von meist unqualifizierten Personen – in der Umgangssprache zum Teil Engelmacher genannt – oder den betroffenen Frauen selbst durchgeführt werden (Selbstabtreibung). Auch werden Abbrüche oft erst im 2. Trimenon vorgenommen. Illegale Schwangerschaftsabbrüche haben laut WHO in Ländern, in denen der Abbruch verboten ist, einen wesentlichen Anteil an der hohen Sterblichkeit von Frauen im gebärfähigen Alter.[21]"

Dazu gehört Deutschland nicht, hier kann jede Mutter völlig legal und ohne Stafte zudem den Nachwuchs im Mutterleib töten.

2. es ist eine Analyse durchaus. Teils ist es auch eine Analyse der Situation und einiger Mechanismen, die theoretisch absehbar zu einem kommenden sehr großen Völkermord führen können.

Dass es sich um den größten Völkermord aller Zeiten handelt schließe ich zumindest an der Prozentualen Bevölkerungsanteiligkeit aus. Prozentual gesehen sind Herrscher früher in andere Kulturen einmarschiert, wie z.B. Alexander der Große:

"Alexander der Große (356-323)

...

Brutalität

Sicherlich war Alexander nicht nur aus Kalkül großzügig. Echte Opposition aber provozierte bei ihm äußerste Brutalität. Als sich kurz nach seiner Thronbesteigung Theben und Athen gegen ihn erhoben, schlug er nicht nur deren Heer, sondern löschte Theben aus. Als die phönizische Stadt Tyros, gestützt auf ihre Insellage, die Unterwerfung verweigerte, wurde sie sieben Monate lang belagert und dann dem Erdboden gleich gemacht.

Die Führer der altmakedonischen Fraktion, Parmenion und Philotas, wurden ermordet. Seinen Freund Kleitos, der ihm am Granikos das Leben gerettet hatte, tötete Alexander eigenhändig während eines Gelages, weil der sein orientalisches Auftreten verhöhnt hatte. Und manche deuten den mörderischen Rückmarsch durch die Gedrosische Wüste, bei der 45.000 Mann umkamen, als Strafe für die Meuterei am Hyphasis." https://www.welt.de/geschichte/article116789477/Zehn-Gruende-warum-Alexander-die-Welt-eroberte.html
08.10.17, 16:01:32
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Antares
(White Unicorn)

geändert von: Antares - 08.10.17, 16:27:46

Bei Alexander dem Großen war die Bevölkerungsdichte geringer, auch wenn es z.B. hier 45.000 Mann sind, die wegen Meuterei umkamen und in der Nazizeit auch etwa so viele erschossene Soldaten, die Befehlsverweigerung begingen, so sind es Prozentual damals deutlich mehr tote Soldaten aufgrund Hinrichtung gewesen. Wobei mir die Dunkelziffer der Soldaten nicht bekannt ist, wie viele starben, aufgrund ihrer Meinung, indem sie in hoffnungslose Situationen gebracht wurden. Die Städte waren damals weniger bevölkert, es reichten aber immer wieder der reine Sieg und die Zugehörigkeit zu irgend etwas aus, um ganze Landstriche zu töten.

Dresden wurde damals ähnlich bombardiert, dem Krieg nutzte das nichts (mehr). Das Kriegsrecht sagt Tod ist schon ok, die Abtreibung sagt Tod ist schon ok im Mutterleib, es gibt so viele Möglichkeiten des Todes...

Meine Aussage die ich ursprünglich tat und auch jetzt noch ist: in den ganzen Jahrtausenden gab es immer Wege für die Tötung im Sinne des Völkermordes und wird es weiterhin geben, so oder anders, wenn sich die Menschen nicht weiterentwickeln. Sie können es tun, es gibt theoretisch ebenso die Hoffnung und Möglichkeit der Entwicklung dahingehend.

Das komplette, kategorische immer Verbieten des Tötens im Mutterleib sehe ich grundsätzlich als falsch in so weit, dass es bevor z.B. beide sterben das Wesen im Mutterleib auch getötet werden kann, mit der Einschränkung eben weil er nicht leben kann, ohne die Mutter zu töten - aus meiner Position, die ich eine Kultur kennen lernte, wo so etwas überhaupt nicht als Gedanke im Raum stand, aufgrund von Überfluss, dass irgend etwas anders rechtfertigbar gegolten hätte.

Generell sehe ich keine Lösung darin das Töten im Mutterleib zu verbieten, wenn sich die Gesellschaft nicht ändert. Es wächst das wo anders als Strömung neu, wie auch immer dann anders aus und verändert nur seine Gestalt und wiederholt sich dennoch. Ich sehe es jedoch als falsch an, was heute geschieht. So dass ganz ohne reale, sofortige lebensbedrohliche Situation für die Mutter, sprich einem Notfall mit daraus dem Tod des Nachwuchses, selbiger getötet wird (z.B. Notkaiserschnitt in zu frühem Entwicklungsstadium). So wie es heute geschieht mit dem reinen Wunsch nach dem Tod und er geschieht, als sei das Leben in einem einfach so auslöschbar, als mechanischer Akt, wie es derzeit praktiziert wird. Absaugen und flutsch weg ist das Leben, steril, ohne Bezug weder zu Leben noch zu Tod.
08.10.17, 16:14:04
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

1.
Zitat:
Aus den Leitsätzen des Bundesverfassungsgerichtes:
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland hat in Artikel 2 festgelegt:
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Das gilt ausdrücklich auch für die ungeborenen Menschen.

Deshalb stellt das Bundesverfassungsgericht in den Leitsätzen zum Urteil des Zweiten Senats vom 28.5.1993 fest:

Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen, menschlichen Leben zu. Die Rechtsordnung muß die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleisten. Dieses Lebensrecht wird nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet.
Rechtlicher Schutz gebührt dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter. Ein solcher Schutz ist nur möglich, wenn der Gesetzgeber ihr einen Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verbietet und ihr damit die grundsätzliche Rechtspflicht auferlegt, das Kind auszutragen. Das grundsätzliche Verbot des Schwangerschaftsabbruchs und die grundsätzliche Pflicht zum Austragen des Kindes sind zwei untrennbar verbundene Elemente des verfassungsrechtlich gebotenen Schutzes.

Quelle
Zitat:
In den Ausnahmefällen 2 und 3 ist der Abbruch ausdrücklich nicht rechtswidrig. In der Fassung des § 218a StGB vom Juli 1992 war auch im Fall 1 der Abbruch nicht rechtswidrig;[146] dies wurde jedoch 1993 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.[147] Das Strafgesetzbuch wurde daraufhin 1995 so geändert, dass in diesem Fall der Abbruch nicht mehr ausdrücklich für „nicht rechtswidrig“ erklärt wird, aber der Tatbestand des Schwangerschaftsabbruches als nicht erfüllt gilt.[148] Damit ist der fristgerechte beratene Abbruch für alle Beteiligten nicht strafbar.

Quelle

2. Die Relation zur menschlichen Bevölkerung zu einer Zeit ist ein berechtigtes Kriterium, aber Quantität ist nur ein Faktor der Bewertung, denke ich. Wenn Alexander eine Stadt plattmachte, die sich nicht ergab, dann ist das schoneinmal nicht wirklich Völkermord, wenn es einfach die übliche Reaktion auf eine solche Verweigerung war.

Beim Verbot von Abtreibungen wäre halt die Frage, wo eine solide Grenze gezogen werden könnte, die dann auch Bestand hätte. Bezüglich eugenischem Völkermord geht es sicher nicht darum werdende Mütter zu gefährden. Aber es ist schon fraglich, ob die Erlaubnis irgendwelcher Ausnahmen angemessen ist angesichts der Erfahrung, daß solche Ausnahmen dann ständig ausgeweitet werden oder die Argumentation dann auch benutzt wird um die auf andere Fälle auszuweiten. Dann heißt es, daß es nicht zeitgemäß ist nur das rein körperliche Überleben zu berücksichtigen und so weiter.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
08.10.17, 18:39:20
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Antares
(White Unicorn)

geändert von: Antares - 08.10.17, 20:39:59

Dieses Prozedere um das Grundrecht auf Leben und das was sie daraus gemacht haben ist genau das was ich meine. Was bringt schon ein Gesetz, welches das Leben schützt, aber trotzdem nicht das töten als rechtswidrig gilt? Man müsste ja erstmal klar und eindeutig festlegen, dass das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit wenn nicht eingehalten wird rechtswidrig ist - was ja aber dann wohl nicht so ist?

Sieht man es so, dass früher Völkermord üblich war und deshalb nicht als solcher betrachtet wird könnte man auch sagen, dass sich die Menschen schon weiterentwickelt haben die letzten 2000 Jahre.
Das wäre ein Hoffnungs-Punkt. Das Ergeben hatte meist zur Folge, dass die nationale oder religiöse Gruppe ganz zerstört werden musste, um die Herrschaft zu festigen, wenn diese Religion oder Nationalität nicht freiwillig beides aufgab. Üblich war es ja auch z.B. alle Männer und Söhne zu töten und galt ja schon eher als "freundlicher", so dass das Soldatenheer für die Nationalität der Nachkommen sorgte, durch Schwängern der feindlichen Frauen. Hab und Gut, sowie die Frauen und weiblichen Kinder wurden an das Heer übertragen.

Die Argumentation ist perfide, in Anbetracht des Grundgesetzes. Möchte man es nicht mit einem "Schein der Ordnung" wie in Singapur zu tun haben (wo es z.B. noch die Prügelstrafe gibt und die wirkt anscheinend) hilft nur der Gesellschaftswandel der Menschen. Diese Argumentation die Du anführst ist ja bereits eingetreten, das Gesetz ist eigentlich da mit dem Leben...

... aber eigentlich strebt unsere Kultur danach, dass es mit dem Leben nicht so ernst genommen wird, insbesondere dann auch der Diversität von Leben, die dann ab einer gewissen Normabweichung den Tod sowieso verdient, aus diesem Grund.

Ich glaube weiterhin nicht daran, dass es die Strafe ist, die wirklich hilft, auch wenn Singapur sauber ist, das traut sich niemand. Würden alle konsequent verfolgt, weil man es zu einem Straftatbestand erklärte wären die Mütter wieder gefährdet. Es bräuchte "nur" wieder den Sinn fürs Leben, dass Leben als Wert gesehen wird, wie es im Grundgesetz steht. Das Grundgesetz hält sich nicht (mehr) sehr lange, wenn das so weiter geht, die Bevölkerung selbst ist es, die den riesigen Umschwung zur Eugenik diesmal macht, ohne eugenische Gründe dafür zu haben. Die Mütter töten aus Angst vor Überforderung, Armut und Sozialer Ausgrenzung, es ist somit die Kultur selbst, die Lebensfeindlich wird.

Es könnte die Politik da entgegen wirken, in der Haushaltsplanung etwas für Diversität tun und es würde sich automatisch auch lösen. Hätten die Mütter:

- keine Angst vor sozialer Isolation mit Behinderten Kindern

die derzeit von den Kitas und Schulen, Familienzentren uvm stark gefördert wird, durch fehlende Barrierefreiheit und Akzeptanz von Behinderung als Sozialen Faktor

- keine Angst vor Armut

die derzeit auch von der Politik gefördert wird, da spätestens bei HarzIV die Mutter gar nicht mehr beim behinderten Kind bleiben kann/darf, weil die soziale Isolation nicht als solche anerkannt wird, weil es bräuchte auch

- keine Angst vor Ausgrenzung

da aktuell die Macht in den Händen der Lobbys liegt und die Pharma und Behindertenindustrie hat als allerletztes im Interesse diese Goldgrubenartigen Umstände zu ändern

Wo sich aber der Kreis schließt, weil die Lobbys Einfluss auf die Politik setzen und nicht etwa die Behindertenverbände, weil die Verbände i.d.R. ohne Kapital sind, die Träger und Lobbys hingegen durch das Schröpfen des "Melkbaren Behindertenviehs" sehr viel Geld haben. Und so etabliert sich deren Werbung, deren Veröffentlichungen, deren Forschungsprojekte und es steigen diese 3 Ängste, welche zum Töten von Behinderten im Mutterleib führt.

Das Grundgesetz schafft sich langfristig somit aus Angst ab. Irgendwann ist dieser Kreislauf so "alltäglich" wie das Schlachten Alexanders aus religiösen und nationalen Gründen:

- Wenn sich die Gesellschaft nicht ändert

Würde man bei den Grundängsten ansetzen und in der Politik dahingehend Veränderung mit sich bringen (können) und eine Alternative anbieten können, wäre ein Wandel möglich. Würde man das etablieren, könnten sich auch die Träger und Pharma umstellen und nicht vollständig pleite gehen. Wichtig wäre allerdings, dass jene Menschen die Macht haben das verstehen und mit denken und fühlen können, wie gruselig Folter und Eugenik sind. Derzeit blicken sie aber nur auf die Ängste und das Geld, was wieder alles stabilisiert und sie halten die Luft an.

Das darauf hin arbeiten, das Gesetz zu erhalten, das Grundrecht auf Leben, dass es wieder ernst genommen wird, ist gewiss eine gute Möglichkeit bei diesem Prozess mit zu wirken, daran zu erinnern, dass es hier um das Grundgesetz geht und das erhalten bleiben soll. Man bedenke, dass es schon mit einer guten Mehrheit möglich ist, dieses Gesetz für lange Zeit aus dem Buch zu entfernen. Wenn die Bevölkerung - und das sind die Mütter zur Hälfte etwa - nicht aufschreit, ändern sie es einfach und es wars mit dem Lebensschutz im Mutterleib.

Ändert man die Gesellschaft, so dass die Ängste verschwinden, wäre der ganze Kreislauf nicht gegeben. Die Menschen müssten nur begreifen, dass es etwas Gutes ist nicht mehr zu Alexanders Zeiten zu leben, als Völkermord mangels Außergewöhnlichkeit noch normal war.
08.10.17, 20:35:38
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Zitat von Antares:
Dieses Prozedere um das Grundrecht auf Leben und das was sie daraus gemacht haben ist genau das was ich meine. Was bringt schon ein Gesetz, welches das Leben schützt, aber trotzdem nicht das töten als rechtswidrig gilt?

Ja, das kann man sich fragen. Und ich folgere daraus z.B., daß es auch wichtig ist möglichst bei dem Thema nicht auch noch Desinformation zu befördern, indem man diese Vorgänge falsch als legal bezeichnet. Denn diese Rhetorik ist die Linie der grundgesetzfeindlichen Abtreibungsförderer, die versuchen möglichst breit die Annahme zu streuen all das sei eben legal.
Zitat:
Sieht man es so, dass früher Völkermord üblich war

Nein, das war nicht mein Punkt. Nicht jeder Massenmord ist auch Völkermord.
Zitat:
- keine Angst vor Armut

In diesem Land ist niemand wirklich arm. Das Mordmotiv Gier findet sich auch in "besseren Kreisen". Entscheidend sind die Vorstellungen vom Leben, die Menschen in ihrem Kopf haben, die bekommt man mit keiner Umverteilung der Welt wirklich weg.
Zitat:
Das darauf hin arbeiten, das Gesetz zu erhalten, das Grundrecht auf Leben, dass es wieder ernst genommen wird, ist gewiss eine gute Möglichkeit bei diesem Prozess mit zu wirken, daran zu erinnern, dass es hier um das Grundgesetz geht und das erhalten bleiben soll. Man bedenke, dass es schon mit einer guten Mehrheit möglich ist, dieses Gesetz für lange Zeit aus dem Buch zu entfernen.

Ja.

(Aktuell nur "halb da")

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
10.10.17, 12:21:48
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