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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Zitat:
Chemotherapie? Jetzt mit Zwang geplant

Berlin (kobinet) Eine unfreiwillige Behandlung soll nun aus den Mauern geschlossener Psychiatrien herausgelöst werden. Künftig soll auch bei jedem freiwilligen Krankenhausaufenthalt eine Zwangsbehandlung möglich sein. Das Bundesjustizministerium legte einen entsprechenden Gesetzentwurf vor, der aktuell im Rechtsausschuss des Bundestages liegt. Das bisher nur in Psychiatrien praktizierte Vorgehen, gegen den erklärten Willen zu therapieren, wird in besonderem Maße auf körperliche Leiden ausgeweitet. Darauf weist Martin Lindheimer vom Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener (BPE) hin.

Grundlage für die geplante und noch für diese Legislaturperiode beabsichtigte Gesetzesänderung durch den Deutschen Bundestag ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, bei dem einer Frau am Lebensende eine Chemotherapie zwangsweise verordnet werden sollte, die sie nicht wollte. Voraussetzung für zukünftige Zwangsbehandlungen soll dem Gesetzentwurf zufolge, der nicht durch den Bundesrat zustimmungspflichtig ist, zukünftig allein eine fehlende Einsichtsfähigkeit in ärztliche Maßnahmen sein. Kurz: Wenn der Patient nicht will. Bedingung dabei ist, dass der Patient unter gesetzlicher Betreuung steht, was derzeit auf 1,2 Millionen BundesbürgerInnen zutrifft.

Dass die BetreuerInnen und RichterInnen in der Regel den Einschätzungen der Ärzte weitgehend folgen, erklärte Dr. Martin Zinkler, Chefarzt der psychiatrischen Klinik Heidenheim bei der Anhörung im Rechtsausschuss am vergangenen Dienstag. Betroffenenverbände reagierten schockiert auf den Gesetzentwurf, der "Ärzten eine nie gekannte Machtfülle" einräumen wird, so Martin Lindheimer vom Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener (BPE)

Link zur Stellungnahme von die-BPE: http://www.zwangspsychiatrie.de/2017/04/die-grosse-koalition-unchristlich/

Zitat:
http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/35891/Ausweitung-von-Zwangsbehandlungen-verhindern.htm
Bitte kommentieren und weiterverbreiten.

Zitat:
Am nächsten Dienstag, 2. Mai ist wie seit 22 Jahren unser jährlicher Day of Remembrance and Resistance

Wir sammeln uns um 16.00 Uhr in der Tiergartenstr. 4 an der Gedenkplatte für die Opfer des systematischen ärztlichen Massenmords von 1939-1949. Dieses Jahr weisen wir auf den geplanten Weltkongress der Psychiatrie, 8. - 12. Oktober 2017 in Berlin hin:
Psychiatry: Fake science. Real harm.
Deutsche Psychiatrie - damals mordend, immer folternd
Zusammen mit dem Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener, Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Nordrhein-Westfalen, Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener Niedersachsen, Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Bremen, Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg, Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Hessen, Enthinderungsselbsthilfe von Autisten für Autisten, Auties, Weglaufhaus Initative Ruhrgebiet, Werner-Fuß-Zentrum, Irren-Offensive und der International Association Against Psychiatric Assault rufen wir zum Protest gegen diesen Weltkongress auf:

Wir halten die Wahl von Berlin als Ort für den 17. Weltkongress der Psychiatrie für eine Provokation. In Berlin wurde seit 1939 der systematische Massenmord in Psychiatrien und Heimen geplant und organisiert ("Aktion T4"). Das war das Modell für das anschließende Morden in den Gaskammern der Vernichtungslager im besetzen Polen ab 1941.

Die Ärzte benutzten das Nazi-Regime, um ihre schon lange in Fachkreisen diskutierten Pläne zur Vernichtung derer umzusetzen, die sie für nicht therapierbar erklärten. Die ärztliche Diagnose wurde zum Todesurteil. Das Morden überdauerte das Ende des Nazi-Regimes und ging bis 1949 weiter.

Anschließend erlebten Lobotomie (Hirnverstümmlung) und Elektroschock ihre Blüte. Regelmäßig gegen den Willen der Betroffenen. Bis heute sind Zwang und Gewalt untrennbarer Teil psychiatrischen Handelns. Zwangseinweisungen, Fixierungen, Isolierungen, Zwangsmedikationen und erzwungene Elektroschocks gibt es bis heute. Diese Tatsachen wurden auch bei der Prüfung des deutschen Staatenberichts in Genf entsprechend kritisiert.

Ein Weltkongress in Deutschland und insbesondere in Berlin ist eine Solidarisierung mit der Deutschen Psychiatrie und deren Verbrechen, um sie rein zu waschen. Daher rufen wir zum Protest gegen den WPA-Kongress 2017 auf.

Wir werden danach über die Tiergartenstr., Lennestr., dann über die Ebertstr. zum Brandenburger Tor, über den Pariser Platz, Unter den Linden, Wilhelmstr., Luisenstr., und bis zur Reinhardtstr. 27 b, dem Sitz der DGPPN ziehen.
Dort soll noch eine Kundgebung stattfinden.

Dies ist ein Aufruf der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V. www.die-bpe.de und des Werner-Fuß-Zentrums www.zwangspsychiatrie.de beide im Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Str.4, 10405 Berlin

Und zum historischen Vergleich:
Zitat:
Die Behörden im Bezirk Andelfingen hätten sich in jenen Jahren «mehr denn je mit den Sektierern» abgeben müssen, heisst es auch im 1926 erschienenen Bericht «Die Greuel von Wildensbuch: Ein Beitrag zur Geschichte psychischer Epidemien». Mehrfach seien diese im Irrenhaus interniert worden, «und man war mit den Erfolgen dieser Behandlung zufrieden».

Quelle

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
01.05.17, 12:51:50
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Zitat:
Mit Entsetzen und Wut haben wir zur Kenntnis genommen, dass alle Verfassungsorgane in Deutschland, Bundestag und -Rat, die Bundesregierung und das Bundesverfassungsgericht, wie gleichgeschaltet einen Unterschied ums Ganze zwischen Menschen und sog. Geisteskranken machen. Wenn als angeblich oder tatsächlich "geisteskrank" Entmündigte einer ärztlich für notwendig gehaltenen Duldung der Verletzung ihres Körpers widersprechen, können sie mit dem heute verabschiedeten Gesetz über die Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen zu einem Stück Fleisch entwürdigt, also sowohl ihrer Würde, als auch ihrer Menschenrechte beraubt werden, weil ein geäußertes „Nein“ völlig ignoriert werden kann.
Mit diesem Gesetz wird Richtern nun die Macht zugesprochen, Menschen, die zu ihrem angeblichen "Wohl" entmündigt wurden, in jeder beliebigen Station jedes beliebigen Krankenhauses zwangsbehandeln zu lassen. Z.B. könnten Betroffene an allen 4 Extremitäten gefesselt in einen Operationssaal überführt werden und dort – gegen ihren Willen – zwangsnarkotisiert und verstümmelt werden, um dann mit beispielsweise amputierter Brust aufzuwachen. In dem dieser Gesetzgebung zugrunde liegenden Fall hätte außerdem zur weiteren Diagnostik mit Zwang eine Knochenmarkspunktion durchgeführt und die Brust zusätzlich zwangsweise bestrahlt werden sollen.

Solchen Horrorvorstellungen muss man einen Riegel vorschieben. Deshalb sollte jede/r Erwachsene unbedingt eine Patientenverfügung mit eingebauter Vorsorgevollmacht vom Typ PatVerfü haben. Damit wird verhindert, dass man entmündigt werden kann, weil die dafür notwendige psychiatrische Untersuchung und Diagnose von vornherein rechtswirksam untersagt wird. Um jedes Risiko auszuschließen empfehlen wir außerdem, grundsätzlich jedes Gespräch mit einer/m PsychiaterIn oder einem sozialpsychiatrischen Dienst (SpD) zu verweigern. Wenn man in eine Psychiatrie verbracht oder zu einem Gespräch zu einem sozialpsychiatrischen Dienst geladen werden sollte, immer nur stumm die eigene PatVerfü vorzuzeigen bzw. kommentarlos in Kopie dem SpD zuschicken.

Um jedem Richter von vornherein den Wind aus den Segeln zu nehmen, empfehlen wir die notarielle Beurkundung der PatVerfü.
Alle Informationen mit Tipps und vielen Hinweisen, das Formular und ein Handbuch ist hier zu finden: www.Patverfü.de
Dieses Gesetz wird am Tag nach dessen Verkündigung, also noch diesen Sommer, in Kraft treten.
Wenn man noch keine PatVerfü hat, ist es also höchste Zeit, sich mit der PatVerfü zu beschäftigen.
Wenn man schon eine hat, diese besser noch zusätzlich durch eine notarielle Beurkundung absichern.

Dies ist eine Presseerklärung der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener: die-bpe.de, Irren-Offensive: antipsychiatrie.de, Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg: psychiatrie-erfahren.de, Werner-Fuß-Zentrum: psychiatrie-erfahrene.de

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
23.06.17, 12:07:15
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drvaust
(stillgelegt)

Zitat:
Eine psychiatrische Diagnose und die Behauptung einer „Selbst- oder Fremdgefährdung“ sind dafür ausreichend. ... Bestreiten Sie die Diagnose und lehnen Sie eine Behandlung ab, gilt dies bereits als Beweis Ihrer Krankheit. Quelle
Zitat:
Die ... Patientenverfügung, die ausdrücklich psychiatrische Untersuchungen untersagt und so die Entstehung psychiatrischer Diagnosen verhindert.
Ohne Diagnose aber sind psychiatrischen Zwangsmaßnahmen und einer rechtlichen Stellvertretung gegen Ihren Willen die rechtliche Grundlage entzogen. Quelle
Meines Wissens ist das nicht so einfach. Wenn ein angesehener Arzt eine Gefährdung diagnostiziert, entscheidet der Richter. Da kann sogar der Inhalt der Patientenverfügung als Beweis einer Krankheit gelten.

Zitat:
Als wei­tere Si­che­rung nen­nen Sie in ei­ner Pat­Verfü Ver­trau­ens­per­so­nen. Diese können als Vor­sor­ge­be­voll­mäch­tigte selbst dann, wenn Ih­nen die Fä­hig­keit zu ei­ge­nen Ent­schei­dun­gen ab­ge­spro­chen wird, Ihren Wil­len durch­set­zen. Da­mit ist die ge­richt­li­che Be­stel­lung ei­nes Be­treu­ers ge­gen Ih­ren Wil­len nicht mehr mög­lich. Quelle
Das Gericht kann, 'im Interesse des Patienten' anders entscheiden. Eine notarielle Beurkundung und sogar eine notarielle Abfassung beweist im Zweifelsfall nur, daß der Patient bei der Abfassung bei klarem Verstand war, nicht aktuell.

Diese Maßnahmen erhöhen zwar die Sicherheit, aber der Richter kann, begründet, anders entscheiden.
Ich hatte mich vor kurzem, 2,5 Wochen, damit beschäftigt, Lehrgang/Seminar zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Da hieß es, das eine Patientenverfügung ohne bevollmächtigte Vertrauensperson, Betreuungsverfügung, evtl. nicht viel bringt. Wenn kein Bevollmächtigter aufpaßt, kann der Arzt die Patientenverfügung ignorieren.
Und ein Richter kann, mit Begründung, anders entscheiden.
traurig Blöde Abhängigkeit, man kann schnell zwangsbehandelt werden, wenn man sich nicht mehr wehren kann.
25.06.17, 05:22:23
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Antares
(White Unicorn)

Und niemanden (mehr) hat... die ganze Krux fängt meiner Beobachtung da an, wo dieser "bevollmächtigte als Vertrauensperson" nicht (mehr) da ist.
25.06.17, 09:54:00
Link
Kaleidoskop
(in einer Seifenblase zwischen den Welten (DIS & AS & ...)

Ich finde das furchtbar.
25.06.17, 16:48:22
Link
55555
(Fettnäpfchendetektor)

Es ist eine etwas komplexere Materie. Aber es scheint noch keinen eingehenderen Thread zu dem Thema u geben. Wie wäre es damit das Thema hier fortzusetzen? Die Patverfü hat auch den Zweck eine einheitliche Formulierung zu haben auf deren Grundlage man sich durchklagen kann. Es gibt verschiedene Urteile, die Zwang gegen den natürlichen Willen untersagen. Nicht zuletzt sind solche Verletzungen des natürichen Willens ja auch menschenrechtswidrig.
Zitat:
Prof. Eckhard Rohrmann ist einer der bekanntesten und profiliertesten auf Behindertenpädagogik spezialisierten Hochschullehrer, der am Institut für Erziehungswissenschaft der Philipps-Universität Marburg lehrt.

Er hat seine hier veröffentlichte Stellungnahme zur Umsetzung des Art. 12 der Behindertenrechts-konvention (BRK) sowie die damit korrespondierenden Artikel in den Abschließenden Bemerkungen des UN-Fachausschuss für die BRK aktualisiert bzw. ergänzt. Wir berichteten über seine Stellungnahme hier. In seiner Aktualisierung kritisiert er anhand der zwei inzwischen veröffentlichten Zwischenberichte zurecht das Forschungsvorhaben: „Qualität der rechtlichen Betreuung“:
Ergänzungen im Juni 2017

Das vom Bundesjustizministerium als Reaktion auf die Ausführungen des CRDP in seinen Abschließenden Bemerkungen zum 1. Staatenbericht der Bundesrepublik über die Umsetzung der UN-BRK ausgeschriebenen Forschungsvorhaben zum Thema „Qualität der rechtlichen Betreuung“ (siehe Fußnote 14 meiner Stellungnahme) wurde zwischenzeitlich an das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG) in Köln vergeben. Dieses hat mittlerweile zwei Zwischenberichte über die jeweils bis zur Veröffentlichung vorgenommenen Forschungsschritte und deren Ergebnisse vorgelegt (ISG 2016; ISG 2017). Einige Aspekte dieser Berichte sollen in diesen ergänzenden Anmerkungen zu meiner vorangegangenen Stellungnahme kommentiert werden.

Wie angesichts des an der eigentlichen Problemstellung vorbeigehenden Forschungsauftrages kaum anders zu erwarten, wurde auf die vom Komitee festgestellte

„Unvereinbarkeit des im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegten und geregelten Instruments der rechtlichen Betreuung mit dem Übereinkommen“ und die dringende Empfehlung, „alle Formen der ersetzten Entscheidung abzuschaffen und ein System der unterstützten Entscheidung an ihre Stelle treten zu lassen“ (CRPD 2015, Nr. 25, 26)

nicht eingegangen. Vielmehr konstatieren die Auftragnehmer des Projektes ganz im Sinne ihres Auftraggebers:

„Die Achtung des Willens und der Selbstbestimmung der betreuten Person wurde in Deutschland mit Einführung des Betreuungsrechts 1992 verpflichtendes und zentrales Element“ (ISG 2017, S. 2),

denn, so heißt es schon im 1. Zwischenbericht:

„Ein freier Wille (sei er aktuell oder früher geäußert) des Betreuten ist stets zu beachten, auch hat der Betreuer den Wünschen zu entsprechen, sofern diese dem Wohl des Betreuten nicht zuwiderlaufen“ (ISG 2016, S. 15, Hervorhebung ER).

Genau hier aber liegt der zentrale Dissens zwischen den Auffassungen des Auftragsgebers der vorliegenden Studie, welche sich der Auftraggeber zu eigen gemachen hat, auf der einen und des UN-CRDP auf der anderen Seite, das bereits in seinem General Comment zu Art. 12 der UN-BRK unmissverständlich klargestellt hat:

„Alle Formen der Unterstützung bei der Ausübung der rechtlichen Handlungsfähigkeit (einschließlich intensiverer Formen der Unterstützung) müssen auf dem Willen und den Präferenzen der betroffenen Person beruhen und nicht auf dem, was für ihr objektives Wohl erachtet wird“ (CRDP 2014, Nr. 29b, Hervorhebung ER).

Quelle

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
26.06.17, 08:56:31
Link
Antares
(White Unicorn)

Wie verbindlich ist denn solch eine Aussage:

„Alle Formen der Unterstützung bei der Ausübung der rechtlichen Handlungsfähigkeit (einschließlich intensiverer Formen der Unterstützung) müssen auf dem Willen und den Präferenzen der betroffenen Person beruhen und nicht auf dem, was für ihr objektives Wohl erachtet wird“ (CRDP 2014, Nr. 29b, Hervorhebung ER)."

Das ist sehr hoch angesiedelt am ethischen Wert. Daran hält sich in einem kapitalorientierten Sozialmarkt wie sich das nennt in den Sozialunternehmen niemand, weil es rein von daher nicht möglich ist, weil es um Geld geht und nicht um solche hehren Ziele, oder?
27.06.17, 07:41:36
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Auf der Ebene der CRPD ist inzwischen ganz klar, daß der Ausschuß Zwangsmaßnahmen ablehnt. Das hat das DIMR in Deutschland auch so aufgearbeitet. Es wird von der deutschen Regierung jedoch mitsamt diverser Fakten bisher ignoriert.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
28.06.17, 09:57:51
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