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Thema: Schwerbehindertenausweis (http://perfektibilistenorden.de/topic.php?id=7669)
Geschrieben von: HansWaldmeister am: 12.02.17, 11:57:25
Ich hätte eine Frage zum Schwerbehindertenausweis. Bis jetzt wurde (in Diagnosegesprächen und einem Beratungsgespräch) nur erwähnt, dass ich das machen kann, aber weiter noch nichts. In der Form, dass mir Formulare zum Ausfüllen mitgegeben wurden. Muss ich ihn getrennt zu den Beratungsgesprächen beantragen?
Mir ist klar, dass 'Beratungsgespräche' eine ganze Bandbreite abdecken, will nur mal allgemein wissen, wie das im Groben abläuft. Habe mich noch nicht fest dazu entschlossen, einen zu beantragen.
Geschrieben von: 55555 am: 12.02.17, 17:04:58
Du mußt keinen solchen Antrag stellen.
Geschrieben von: HansWaldmeister am: 12.02.17, 18:57:08
Es ist Ermessenssache und hat Vor- und Nachteile, das ist mir bewusst :-)
Ich will nur allgemein wissen, wie das Vorgehen ist, weil es mich interessiert.
Geschrieben von: schuschu am: 12.02.17, 22:19:04
hans waldmeister. diese anträge zum schwerbehindertenausweiss beantragst du beim versorgungsamt . in bayern wäre das das :
zentrum bayern familie und soziales.
den füllt man dann aus . notfalls auch mithilfe von dem, der diagnose und beratung gab. manchmal werden gutachten verlangt.. weil die ausweisse aus meiner sicht immer noch sehr auf körperliche behinderungen ausgelegt sind.
manchmal wird nach aktenlage entschieden... manchmal nach gutachtenterminen.
Geschrieben von: 55555 am: 13.02.17, 00:31:10
Du bist in der Beweispflicht, es geht also um geeignete Befunde von Medizinmännern, Zeugenaussagen, etc.
Geschrieben von: drvaust am: 13.02.17, 23:31:30
Den SBA muß man nicht benutzen, dann erfährt auch kein Anderer davon. Aber manchmal wandern Informationen zu anderen Stellen, die eigentlich nichts davon wissen sollten. Also geht man besser davon aus, daß die Schwerbehinderung teilweise bekannt wird (Wozu ein SBA, wenn man den nicht benutzt?).
Die 'Anerkennung der Schwerbehinderten-Eigenschaften' beantragt man beim Versorgungsamt. Wie das genau abläuft und wo das zuständige Versorgungsamt ist, ist Ländersache. In manchen Ländern gibt es ein Landes-Versorgungsamt, in anderen auf Kreisebene o.ä.. Da Du das Formular schon hast, wirst Du wohl schon wissen, wo Du das abgeben mußt.
In den Antrag schreibt man möglichst alle Probleme, von Senkfuß bis Tinitus usw. (Kleinigkeiten können in der Summe wichtig sein.), dazu die Ärzte und diesbezügliche Schweigepflichtsentbindung für die Ärzte. Ich hatte danach viele Monate gewartet, bis mir der SBA zugeschickt wurde. Die Gutachten der Ärzte hatte das Versorgungsamt angefordert und bezahlt.
Ich bekam nicht alles, was ich beantragt hatte (Rf), aber auch mehr, als ich beantragt hatte (H).
Geschrieben von: HansWaldmeister am: 19.02.17, 10:39:15
Ich danke euch für eure Rückmeldung.
Geschrieben von: [55555] am: 16.03.17, 18:31:18
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