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Autor Nachricht
55555
(Fettnäpfchendetektor)

Aus einem Entwurf des neuen PsychKG Berlin vom 3.4.2014, §6,4 (Hintergrund: Zur Zeit werden in ganz Deutschland von den Längern aufgrund einschlägiger abweichender Rechtsprechung die betreffenden Sondergesetze geändert, obwohl jetzt schon klar ist, daß wesentliche Bestimmungen auch nicht mit der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar sein werden)
Zitat:
Zur Verhütung einer gegenwärtigen Gefahr für Leben
oder Gesundheit oder für andere
bedeutende Rechtsgüter der betreffenden Person oder
von Dritten sind die Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter des zuständigen Dienstes befugt
, die Wohnung der betreffenden
Person auch ohne deren Einwilligung oder gegen dere
n Willen zu betreten und eine ärzt-
liche Untersuchung durchzuführen.

Quelle

Gerade für Autisten dürfte dies wenig erfreulich sein, die sich in ihrem Rückzugsraum sicher fühlen wollen.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
25.04.14, 22:00:13
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Alan
(Standard)

geändert von: Alan - 25.04.14, 22:41:34

Diese Regelung läßt doch einigen Interpretationsspielraum. Wer weiss schon, was alles als gegenwärtige Gefahr gilt oder ein "anderes bedeutendes" Rechtsgut ist.
25.04.14, 22:21:05
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Bisher ist ein Richtervorbehalt üblich. Und gerade in dem Bereich ist ja seit langer Zeit zu beobachten, daß Regelungen, die angeblich für "Extremfälle" gedacht sind, dann breit angewendet werden und zum Standardverfahren werden. Ganz besonders mit solchen Gummiformulierungen.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
25.04.14, 22:24:55
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drvaust
(stillgelegt)

Welche Bedeutung hat dieses geplante Gesetz?
Ist gegen diese Zwangsmaßnahmen tätliche Notwehr zulässig?
In meine Wohnung kommt niemand gegen meinen Willen, bzw. nur über Leichen.

26.04.14, 07:04:44
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Dieses Gesetz würde nur im Land Berlin gelten, wenn der Entwurf so verabschiedet würde. Dann dürften Dienste der betreffenden Verwaltung in eigenem Ermessen in Wohnungen eindringen. Die Kontrollinstanz Richter fällt weg. Inwieweit das grundrechtlich rechtmäßig ist, müßte sich dann zeigen, aber es dürften wohl schwere Zweifel anzumelden sein, da es darauf hinausläuft, daß irgendwelche Sachbearbeiter, die teilweise ja schon sehr seltsame Ansichten haben Eingang in jede Wohnung verlangen dürfen. Was passiert, wenn sich jemand wehrt wäre zu überlegen. Ich nehme an, die Polizei würde dann vollstrecken müssen. Und zwar bei allen Personen, nicht nur bei Leuten, die schon irgendwelche Diagnosen haben. Das hat etwas von Hexenjagd. Sollte das Gesetz so verabschiedet werden empfiehlt sich wohl eine umgehende Verfassungsbeschwerde einer betroffenen, also in Berlin gemeldeten Person.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
26.04.14, 08:50:33
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Fundevogel
(Angehörigenbereich)

geändert von: Fundevogel - 26.04.14, 23:59:56

Wenn man bedenkt, dass in vielen Verwaltungen Tätigwerden und Entscheidungen gezielt ausgesessen und verschleppt werden, bis Antragsteller Gerichtsverfahren einleiten müssen, um zu ihrem Recht zu kommen...
die Gerichte sich dann beschweren, dass sie zu viel Arbeit haben und nicht unfroh darüber sind, wenn Arbeit künftig wegfallen würde...

dann

muss die Frage erlaubt sein, ob dieses Gesetz durch unterlassenes Verwaltungshandeln herauf manipuliert wurde, um eine der drei Gewalten in der Demokratie (Legislative, Judikative, Exekutive) bewußt auszuschalten?

Ihr seid das Licht der Welt. Es kann die Stadt, die auf einem Berge liegt, nicht verborgen sein. (Johannes 8.12).
Man zündet auch nicht ein Licht an und setzt es unter einen Scheffel, sondern auf einen Leuchter; so leuchtet es denn allen, die im Hause sind. (Markus 4.21) (Lukas 8.16)
26.04.14, 23:59:09
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Alan
(Standard)

Wenn ich bedenke, wie geistig beschränkt viele Mitarbeiter der Verwaltung sind, auch im höheren Dienst, da wird mir bei so einem Gesetzesentwurf schlecht. Solche Befugnisse gehören nicht in solche Hände.
27.04.14, 11:08:48
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Ich zitiere das einfach mal so, auch wenn ich es teils wohl anders formuliert hätte.
Zitat:
http://www.zwangspsychiatrie.de/cms-67UN/wp-content/uploads/2015/04/PsychKG_Entwurf_4_2015.pdf

Das ist nun der dritte Anlauf, die Folter durch psychiatrische Zwangsbehandlung gegen die Grund- und Menschenrechte per Gesetz fest zu schreiben. Über den zweiten Anlauf vor einem Jahr berichteten wir hier.

Unverändert sollen laut diesem neuen Gesetzentwurf des Securitate Senator Mario Czaja die Sozialpsychiatrischen Dienste (SpDe) jederzeit OHNE Beschluss eines Richters, sondern nach eigenem Gutdünken gewaltsam, in eine Wohnung einer/s von ihr der angeblich “psychischen Krankheit” Verdächtigen eindringen können, um die so Verdächtigten zwangsweise für eine Zwangseinweisung usw. psychiatrisch zu untersuchen: ...sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen [sozialpsychiatrischen] Dienstes befugt, die Wohnung der betreffenden Person auch ohne deren Einwilligung oder gegen deren Willen zu betreten und eine ärztliche Untersuchung durchzuführen.... Aus: § 6 Abs. 4 Satz 2 des Entwurfs
Deshalb ist Mario Czaja ein Securitate Senator, weil die Securitate ebenfalls dafür berüchtigt war, dass von ihr Regimegegner in so genannte „psychiatrische Anstalten“ verbracht wurden, siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Securitate

Das Vorgehen von Securitate Senator Mario Czaja ist diametral entgegengesetzt zur Behindertenrechtskonvention. Auf die Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies von den Piraten heuchelte der Gesundheitssenator am 23. März 2015 noch in Antwort 6:

Der Senat wird selbstverständlich einen unter menschenrechtlichen Aspekten rechtskonformen Entwurf des PsychKG in das Abgeordnetenhaus einbringen. ( http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/s17-15649.pdf )

um unmittelbar davor in Antwort auf Frage 2 verlogen den Ahnungslosen zu spielen:

Mit dem Ergebnis der Staatenberichtsprüfung zur Umsetzung der UN-BRK bzw. dem „Constructive Dialogue“ und der Veröffentlichung der Abschließenden Bemerkungen („Concluding Observations“) ist erst in der zweiten Jahreshälfte 2015 zu rechnen. Da mit den Ergebnissen der Staatenprüfung erst in der zweiten Jahreshälfte gerechnet wird, hält der Senat an der Absicht fest, den Gesetzentwurf zeitnah in das parlamentarische Verfahren einzubringen. Sollten sich aus der Staatenprüfung im Hinblick auf den Gesetzentwurf weitere Aspekte und Anregungen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte ergeben, können diese im jeweiligen Verfahrensschritt berücksichtigt werden.

Dabei war im Senat selbstverständlich am 23. März bekannt, dass der Staatenbericht des UN-BRK-Komitees über Deutschland 3 Wochen danach am 17. April veröffentlicht wird. Übersetzt sind die zur Folter- und Zwangspsychiatrie wesentlichen Teile des Staatenberichts inzwischen in unserem Aufruf zum T4 Umzug nachzulesen: http://www.zwangspsychiatrie.de/2015/04/aufruf-zum-t4-umzug-2015
Wer wettet dagegen, dass der Gewaltverherrlicher und Securitate Senator Mario Czaja nur gelogen hat und keinesfalls die Ergebnissen der Staatenprüfung berücksichtigen wird?

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
30.04.15, 12:23:23
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PvdL
(Φιλίππος Φιλύρινος)

Von mir aus kann das für den Pizzabringdienst gelten. Alle anderen sollen klingeln.

Ich habe ein autistisches Begabungsprofil.
Mein Spezialinteresse ist Linguistik.
Ich bin Germanist, Linguist und Anglist.
Und leider bin ich zur Zeit arbeitslos.
08.05.15, 23:46:13
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

geändert von: 55555 - 03.05.16, 13:52:35

Zitat:
Sitzung des Gesundheitsausschusses zum Berliner PsychKG gestern:
Dr. Sabine Müller legt blamablen Auftritt für die DGPPN hin


Die Neufassung des Berliner Psychisch-Kranken-Gesetzes (PsychKG) schlägt derzeit hohe Wellen. Nach jahrelang andauernden Versuchen wird der Gesetzentwurf aus dem Haus von Gesundheitssenator Mario Czaja nun im vierten Anlauf im Parlament behandelt. Die erste Lesung im Plenum hat der Gesetzesentwurf bereits ohne große Debatten hinter sich gelassen, ebenso wie den Rechts- und den Jugendausschuss. Umso mehr wurde die zentrale Ausschusssitzung im Gesundheitsausschuss zur Frage der Vereinbarkeit des Entwurfs mit der Behindertenrechtskonvention am 2. Mai erwartet.

Überraschenderweise wurde von der SPD die DGPPN-Vertreterin Dr. Sabine Müller für die Anhörung benannt. Frau Müller, die als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Charité Berlin tätig ist, hat sich durch ihre einschlägigen Publikationen bereits im Vorfeld einen Ruf als „Hardlinerin“ erarbeitet. In ihren Veröffentlichungen versuchte sie unter anderem den Bericht des UN-Sonderberichterstatters für Folter aus dem Jahr 2013 und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot von Zwangsmaßnahmen von 2011 zu relativieren. Frau Müller ist deshalb dem dogmatischen Biologisten-Flügel innerhalb der DGPPN zuzuordnen, der sich für die unveränderte und ausnahmslose Weiterführung von Psychiatriegewalt ausspricht. Schon vor der Sitzung war von Aktivisten der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener deshalb im Saal ein Flugblatt in Umlauf gebracht worden (siehe hier), in welchem auf die Positionen von Frau Müller mit entsprechenden Gegenargumenten hingewiesen wurde.

Wenig überraschend war dann auch die Stellungnahme von Frau Dr. Müller, bei der sie sich erneut in breitem Umfang für Zwang und Folter in der Psychiatrie stark machte und die Ausführungen ihrer Vorredner zu den Menschenrechten und der Option auf eine gewaltfreie Psychiatrie unbeachtet ließ. Entsprechend skeptisch wurde ihr Auftritt aus dem Publikum begleitet. Immer wieder wurde Frau Müllers monoton abgelesener Vortrag von Protestbemerkungen, Zwischenrufen und Gelächter unterbrochen, sodass der Ausschussvorsitzende mehrmals zur Ordnung rufen musste. Die selbsternannte „Neurophilosophin“ ignorierte die Zwischenrufe jedoch ebenso, wie die kritischen Nachfragen des Abgeordneten Alexander Spies aus der Piratenfraktion.

Engagierten Widerspruch erntete Frau Müller zudem von Frau Patrizia Di Tolla von der Berliner Gesellschaft für Soziale Psychiatrie sowie von Herrn Dr. Valentin Aichele vom Deutschen Institut für Menschenrechte, der die Monitoringstelle für den UN-Ausschuss für die Rechte von Behinderten vertrat. Beide wurden ebenfalls vom Ausschuss als Experten angehört. Den blamablen Höhepunkt der Performance von Frau Müller stellte eine direkte Ansprache von Herr Aichele an Frau Müller gegen Ende der Sitzung dar. Nachdem die Diskussionsrunde für die Abgeordneten eröffnet worden war und Frau Müller auf mehrere Nachfragen die Behindertenrechtskonvention erneut falsch wiedergegeben hatte, wies Dr. Aichele mit deutlichen Worten auf die bewusste Verzerrung durch diese unkorrekte Auslegung hin, wofür es Szeneapplaus aus dem Publikum gab.

Trotz der Tatsache, dass der Foltervorwurf gegen die Zwangspsychiatrie und die gravierenden menschenrechtlichen Defizite in der Anhörung klar zur Sprache gekommen sind, ließ die Senatsvertretung während der Anhörung durchblicken, dass sie sich von den menschenrechtlichen Bedenken nicht beeindrucken lassen wird. Damit ist es eher wahrscheinlich geworden, dass das Abgeordnetenhaus mit den Stimmen der Großen Koalition schon im Juni den verfassungs- und völkerrechtswidrigen Gesetzesentwurf zum PsychKG verabschieden wird und damit intensiver Psychiatriegewalt in Berlin erneut den Weg ebnet.

Bericht von Ole Arnold Schneider

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
03.05.16, 13:51:26
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Antares
(White Unicorn)

geändert von: Antares - 03.05.16, 15:46:17

Also als in Berlin von dem Gesetz "betroffener Person" habe ich ja nun mal bei Anwälten nachgefragt wie das mit der Verfassungsbeschwerde aussieht... 3 verschiedene Anwälte aus diesem Rechtsgebiet haben mir geraten:

- keine private Beschwerde wenn man nicht reich ist, da die Rechtschutzversicherung das nicht übernimmt
- Geld dafür sammeln durch Interessenverbände
- mit mehr Betroffenen vom Gesetz gemeinsam dann das vortragen um den Druck zu erhöhen

Ich privat kann mir maximal das Schreiben gerade ebenso leisten, um die Beschwerde korrekt zu formulieren. Das Verfahren dazu kann ich mir eindeutig nur unter Verlust sämtlichen Vermögens das ich durch das Haus z.B. habe führen. Das werde ich nicht tun.

Mir fehlt auch gerade die Kapazität das zu tun, wenn ich dafür Geld organisieren müsste, jetzt zu den Projekten Schule. Ich werde das nicht schaffen, so schnell...

Vielen Dank aber für die Infos hier! Noch ist das Gesetz ja nicht durch - leider sehe ich mich auch nicht in der Lage einen Beschluss dessen zu verhindern. Kannst Du mich, wenn das Gesetz durch ist, auch wenn ich dann hier grad nicht aktiv sein sollte anschreiben, auch via PN oder Mail? Dann guck ich nochmal. Jetzt vorbereiten kann ich da aber nichts, ich hab grad weder freies Kapital noch Muße das in Angriff zu nehmen. Auch wenn ich das als Betroffene, da diagnostizierte Autistin fürchterlich finde und gräuelich in der Vorstellung der Anwendung an mir.
03.05.16, 15:42:46
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Denkst du an eine Verfassungsbeschwerde vor dem Landesverfassungsgericht Berlin? Sind Verfahren dort denn kostenpflichtig?

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
03.05.16, 16:02:55
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