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Thema: [1. Lesung gescheitert] MV zur Festsetzung der Höhe des Familientarifs (http://perfektibilistenorden.de/topic.php?id=4747)


Geschrieben von: VdMV am: 21.04.11, 19:24:24
Durch Votum von 55555, zoccoly und feder kam eine MV zur Festsetzung der Höhe des Familientarifs zustande.

Die Dauer der 1. Lesung beträgt 10 Tage.

Parallel zur 1. Lesung müssen sich die Mitglieder, die abstimmen wollen, im Einberufungsthread registrieren.


Geschrieben von: 55555 am: 21.04.11, 19:52:21
Ich bin dafür zusätzliche Familienangehörige zu einem eher geringen Mehrbeitrag als Mitglied aufzunehmen. Das ist bei anderen Verbänden auch oft so.

Vorschlag:

Werden mehrere Familienangehörige ersten Grades (Eltern und Kinder) Mitglied des Vereins beträgt der Gesamtbeitrag für alle zusammen 20% mehr (aufgerundet auf den nächsten €-Betrag ohne Centstellen) als der Beitrag des Mitglieds aus dieser Familiengruppe, das nach den reguläre Bestimmungen des Vereins den höchsten Mitgliedsbeitrag zu entrichten hätte.


Geschrieben von: zoccoly am: 21.04.11, 21:20:34
Verstehe ich das richtig?

Wenn z.B. zwei arbeitende Eltern und ihre beiden Kinder (beide Kinder in der Ausbildung und mit einer Ausbildungsvergütung) dem Verein beitreten möchten, zahlen sie für 4 Personen einen Jahresbeitrag von 24,00 €?


Geschrieben von: 55555 am: 21.04.11, 23:08:08
Ja.


Geschrieben von: zoccoly am: 22.04.11, 01:02:13
Das empfinde ich nicht gerecht gegenüber den "Mittellosen", deshalb würde ich lieber Abschläge befürworten wollen, die den Beitrag der "Mittellosen" nicht unterschreiten dürfen.


Geschrieben von: Quadriga am: 22.04.11, 02:39:59
Wieso sollen zusätzliche Familienangehörige einen Mehrbeitrag zahlen?
Oder wird die Familie als ganzes als eine zahlende Person angesehen, die dann 20% mehr zahlen soll?
Man könnte die Beiträge auch nach Jahreseinkommen und Tätigkeit festsetzen, so dass erwerbsuntätige Familienangehörige innerhalb der Familie z.B. keinen zusätzlichen Beitrag leisten müssen; davon wären dann z.B. Jugendliche betroffen, die noch kein eigenes Einkommen haben.


Geschrieben von: VdMV am: 22.04.11, 07:49:59
@ MoRtiFeR,

diese Lesung ist für registrierte Vereinsmitglieder.

Wenn du mit den Zielen des Vereins übereinstimmst, ihn unterstützen möchtest, kannst du einen Aufnahmeantrag stellen und
dich dann im Einberufungsthread registrieren.

Informiere dich dann aber bitte über die bereits beschlossenen Mitgliedsbeiträge.


Geschrieben von: Löwenmama am: 22.04.11, 08:42:13
Kinder bis zu einem gewissen Alter können vom Mitgliedsbeitrag "befreit" werden, ansonsten 50% des regulären Beitrags für jedes Familienmitglied.


Geschrieben von: zoccoly am: 22.04.11, 09:16:13
Einen Abschlag von 50% für jedes Familienmitglied halte ich auch für sinnvoll.

Mit der Beitragsbefreiung für Kinder, bis zu einem bestimmten Alter, habe ich ein Problem, da ich denke, dass es auch für ein Kind eine bewusste Entscheidung sein sollte, dem Verein beizutreten.
Das halte ich im Alter von 14 Jahren für möglich.
Wenn angenommen dieses Alter erreicht ist (Über ein Mindestalter gibt es nach meiner Kenntnis noch keine Festlegung?), warum sollte das Kind nicht einen Teil des Taschengeldes aufwenden, weil es selbst diesem Verein beitreten möchte?


Geschrieben von: 55555 am: 22.04.11, 10:07:04
55555 (Mitglied): Wieso sollte es ungerecht gegenüber den mittelloseren Familienangehörigen sein, wenn der Familienbeitrag sich nach dem bemisst, was der Familienangehörige gezahlt hätte, der als Einzelmitglied den höchsten Beitrag von allen Familienmitgliedern gezahlt hätte? Oder wie war das gemeint?


Geschrieben von: Löwenmama am: 22.04.11, 10:07:13
Deswegen schrieb ich ja: "bis zu einem gewissen Alter"...


Geschrieben von: 55555 am: 22.04.11, 11:34:10
55555 (MK):
Zitat von VdMV:
@ MoRtiFeR,

diese Lesung ist für registrierte Vereinsmitglieder.

An dieser Stelle sehe ich mich soweit genötigt einzuschreiten als daß ich feststelle, daß dieses Vereinsforum öffentlich ist und jeder Nutzer Schreibrechte besitzt. Eine Teilnahme ist zumindest nicht selbstverständlich gleichzusetzen mit dem Anspruch auf Stimmrecht, wie Mitglieder ihn besitzen. Die Tatsache der Offenheit dieses Vereinsforums deute ich bisher so, daß auch eine Kenntnis- und auch aktive Teilnahme von Nichtmitgliedern erwünscht wird, z.B. da diese eventuell gute Ideen einzubringen haben. Diese Offenheit kann sich auch aus dem Anspruch ergeben möglichst alle Autisten zu vertreten (siehe z.B. §12,1). Insofern wäre aus meiner Sicht auch fraglich, ob der VdMV theoretisch überhaupt befugt wäre zu bestimmen, daß Mitgliederversammlungen nicht öffentlich im Sinne solcher Teilnahmemöglichkeiten abgehalten werden dürfen.

Daher frage ich an dieser Stelle den VdMV wie er begründet, daß das Nichtmitglied MoRtiFeR hier pauschal keine Äußerungen vornehmen soll/darf (so deute ich die Aussageabsicht des oben zitierten Satzes zumindest und es ist anzunehmen, daß er leicht so verstanden werden kann). Daß diese Äußerungsmöglichkeit z.B. beschränkt werden könnte, wenn durch die Art des Auftretens eines spezielen Nutzers eventuell die Barrierefreiheit als bedroht betrachtet werden könnte wird hiervon nicht berührt.