Ich glaube dieses Urteil ist in einem diskriminierenden Geist gesprochen worden und somit Unrecht. Man vergleiche etwa mit diesem Fall:
Zitat:
Vor dem dritten Anlauf wurde mit der Psychiaterin Sigrun Rossmanith eine neue, erfahrene Sachverständige beigezogen. Diese kommt in ihrem Gutachten zum selben Schluss wie ihr Vorgänger. Demnach handelte die Uhrmachermeisterin in Folge einer seelisch-geistigen Abartigkeit höheren Grades - einer schwere Depression mit psychotischen Symptomen - in einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustand.
Aus Basis dieses Gutachtens beantragte Staatsanwältin Astrid Schillinger daher die Unterbringung der 46-Jährigen in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher und nicht ihre Verurteilung wegen Mordes. Die Einweisung sei nötig, weil ansonsten befürchtet werden müsse, dass die Frau neuerlich Straftaten mit ähnlich gravierenden Folgen begehen könnte, erläuterte die Anklägerin.
Verteidigerin Sigrun Rossmanith bezeichnete in ihrem Gutachten die gegenständliche Tat als „Beziehungsdelikt mit Overkill-Charakter“. Rossmanith trat dafür ein, die Frau ohne Ausspruch einer Strafe in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen.
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Am 3. Juni entließen sie die Ärzte gegen Revers. Daheim war die Frau aber nicht mehr in der Lage, ihre Mutterrolle zu erfüllen. „Sie hatte das Gefühl, zu nichts gut, zu nichts zu gebrauchen zu sein“, meinte die Anklagevertreterin. Dass sich ihre pubertierenden Söhne von ihr abkapselten, hätte die Mutter nicht als altersbedingte Selbstverständlichkeit, sondern als weitere persönliche Niederlage erlebt.
Speziell die Kinder dürften die schwierige familiäre Situation - der Ehemann kam mit der Erkrankung der Frau überhaupt nicht zurecht - als belastend empfunden haben.
Der Jüngere zog schließlich zur Oma in den unteren Stock, der 17-Jährige äußerte eines Tages in der Schule Selbstmordgedanken, wovon der besorgte Klassenvorstand die Eltern unterrichtete. Die Kinder vom Leben erlösen...
„Das war Wasser auf ihre Mühlen“, meinte die Staatsanwältin mit Blick auf die 46-jährige Steirerin. Und weiter: „Sie hatte das Gefühl, dass die Kinder scheitern werden, so wie sie gescheitert ist. Sie hat einen richtigen Wahn entwickelt, ihre Kinder von diesem Leben erlösen zu müssen. Es war der einzige Ausweg, den sie gesehen hat.“
Quelle
Die Mutter, die ihre als normal geltenden Kinder tötete wird im Zuge der erklärten Schuldunfähigkeit für eine öffentliche Gefahr erklärt.
Im hier thematisierten Fall jedoch gilt dies:
Zitat:
Nach der Tötung ihres Sohnes kam die Frau für mehrere Wochen in eine Klinik. Sie wird weiterhin ärztlich betreut. Inzwischen ist sie wieder mit ihrem früheren Freund zusammen.
Quelle
Die Neigung den Grund für solche Taten in einer Behinderung zu suchen zieht sich leider durch die Rechtsprechung. Behinderte sind lästig, man darf sie gerne auch mal umbringen, nicht so schlimm, die Mutter hat ja sicher auch sehr gelitten. Solange jemand nur Behinderte umbringt muß er auch nicht dauerhaft eingesperrt werden, auch wenn die andere Mutter ebenfalls eine einzigartige Beziehung zu ihren Kindern gehabt haben dürfte und eine Widerholung daher auch nicht unbedingt warscheinlich wäre.
Wer einen Behinderten umbringt, der kann auf Verständnis durch Gerichte hoffen. Und jammern kann man in solchen Prozessen immer, auch wenn es eigentlich nicht so schlimm war oder die erlebte Belastung vor allem auf seltsame Einstellungen der Mutter selbst zurückging. Aber wer "normale" Kinder umbringt, dem wird Abartigkeit attestiert. So eine Rechtsprechung ist abartig und in irem Geist grundgesetzwidrig. So wird zu Morden an Behinderten gewissermaßen noch von Seiten der Justiz eingeladen.