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Autor Nachricht
55555
(Fettnäpfchendetektor)

Wirklich erstaunlich wie hier eine "Persönlichkeitsstörung" als Motiv benannt und offenbar völlig anders bewertet wird wie die vermeintliche Belastung durch das Zusammenleben mit einem dieser unerträglichen Behinderten.
Zitat:
Jetzt verurteilte das Landgericht Stade die Frau zu vier Jahren Haft. "Die Angeklagte ist des versuchten Totschlags und des Totschlags schuldig", sagte Richter Berend Appelkamp in der Urteilsbegründung. Eine Persönlichkeitsstörung und zerrüttete Familienverhältnisse seien die Tatmotive.

[...]

Der Psychiater Konstantin Karyofilis diagnostizierte vor Gericht eine Borderline-Störung. Die Frau sei eine Grenzgängerin zwischen Illusion und Realität, ihre Gedächtnislücken mithin glaubhaft.

[...]

Während ihrer ersten von Gewalt geprägten Ehe brachte die alkoholkranke Frau 1994 einen Sohn und 2001 eine Tochter zur Welt. Zwischen diesen Geburten kamen die beiden Babys zur Welt, die auf dem Dachboden gefunden wurden. Ihr Mann hatte nach der Geburt des ersten gemeinsamen Kindes mit Suizid gedroht, sollte sie ein weiteres zur Welt bringen.

Quelle

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
23.01.13, 16:22:57
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Fundevogel
(Angehörigenbereich)

Wie wurde eine geistige Mittäterschaft des Mannes bewertet? Vielleicht hatte die Frau eher unsägliche Angst vor ihrem Partner?

Ihr seid das Licht der Welt. Es kann die Stadt, die auf einem Berge liegt, nicht verborgen sein. (Johannes 8.12).
Man zündet auch nicht ein Licht an und setzt es unter einen Scheffel, sondern auf einen Leuchter; so leuchtet es denn allen, die im Hause sind. (Markus 4.21) (Lukas 8.16)
23.01.13, 23:29:06
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Alan
(Standard)

geändert von: Alan - 26.01.13, 16:07:03

Ein Fall wie dieser ist in meinen Augen ein Beleg dafür, dass eines der Grundprinzipien des Rechtsstaats BRD, nämlich der "Schutz des Schwächeren" im Alltag regelmäßig dem "Recht des Stärkeren" weichen muss. Die schlechte Lebenssituation überforderter Eltern, die mit ihrem Leben nicht klarkommen, entlädt sich an denen, die sich nicht wehren können: Den Kindern.
Staat und Gesellschaft handeln nicht bzw. sehen weg, wenn es an der Zeit ist zu handeln. Für gewöhnlich wird erst interveniert, wenn jemand tot oder kriminell ist. In einer Zeit mit einer rückläufigen demographischen Entwicklung sollte man eigentlich annehmen, dass man den Nachwuchs als um so kostbarer ansieht. In der BRD ist das nicht der Fall und das lässt erahnen, welche Zukunft dieses Land noch hat.
25.01.13, 11:56:50
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drvaust
(stillgelegt)

Ich stimme dem zuvor Geschriebenen grundsätzlich zu.
Aber es ist bei einem Eingriff des Staates, einer Behörde, auch zu bedenken, daß das aus verschiedenen Gründen möglicherweise.falsch sein kann. Dann wird evtl. das Kind den Eltern weggenommen, weil es nicht richtig behandelt (therapiert) wurde. Behörden haben manchmal mehr Bürokratie als Verständnis, mehr Machtbewußtsein als Einfühlungsvermögen. Auch Gerichte sind oft wenig interessiert und urteilen un- oder falschinformiert.
Es kommt auf diesem Gebiet immer wieder zu falschen Aktionen von Behörden, oder zu fehlendem Interesse und somit kein Handeln.

27.01.13, 00:43:11
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Soweit ich lese ohne Bezug zu Behinderung:
Zitat:
"Sie fühlte sich durch das Schreien des Kindes gestört und hat es abgeschaltet wie ein Radio", hatte ein Limburger Richter im Juni vergangenen Jahres zu der Tötung des dritten Kindes gesagt. Die Frau aus der hessischen Gemeinde Villmar gestand in dem Prozess, dass sie ihre drei neugeborenen Kinder zwischen 2004 und 2009 mit Tüchern erstickt hatte.

Die ersten beiden Todesfälle erklärte die Angeklagte mit plötzlichem Kindstod. Deshalb wurde ihr dritter Säugling mit einem Monitor überwacht, auch der Ehemann gab besonders auf das Kind acht. Am Abend des 25. Juni 2009 nutzte die Mutter nach Überzeugung des Limburger Gerichts einen Moment, als ihr Mann vor Erschöpfung eingeschlafen war, um das Kind zu ersticken.

Auf diesen Umstand wies jetzt auch der BGH in seinem Beschluss hin. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs komme es für das Mordmerkmal der Heimtücke bei sehr kleinen Kindern darauf an, ob zum Zeitpunkt der Tat ein "schutzbereiter Dritter" anwesend gewesen sei. "Als solcher kam der Ehemann der Angeklagten in Betracht, der sich kurze Zeit vor der Tötung des Kindes in einem Nebenraum schlafen gelegt hatte."

Quelle

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
19.02.14, 12:25:15
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

geändert von: 55555 - 25.03.14, 20:41:59

Ein Blick über den Tellerrand zeigt, daß andere viel geringere Strafrabatte aus anderen Hintergründen wesentlich umstrittener sind, aber teils aus ganz ähnlichen Gründen:
Zitat:
Am 5. Februar vergangenen Jahres hatte der Muslim seine schwangere ehemalige Freundin mit drei Messerstichen hinterrücks erstochen. Er hatte die Beziehung zu der Deutsch-Amerikanerin seinen Eltern verheimlicht, weil er befürchtete, dass sie die Verbindung nicht gutheißen würden.

Als die junge Frau ihm mitteilte, dass sie von ihm schwanger sei, wollte er sie zu einer Abtreibung zwingen, sonst werde sie „den Afghanen in ihm“ kennenlernen. Sie aber wollte das Kind behalten und es auf keinen Fall islamisch erziehen. Das Gericht verurteilte Isa S. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Der Angeklagte, zum Zeitpunkt der Tat 23 Jahre alt, sei aber noch „recht ungefestigt“; außerdem habe er sich „aufgrund seiner kulturellen und religiösen Herkunft in einer Zwangslage befunden“.

So begründete der Vorsitzende Richter den Verzicht darauf, die „besondere Schwere der Schuld“ festzustellen. Die Staatsanwaltschaft hatte dies gefordert, auch um eine Haftentlassung auf Bewährung nach 15 Jahren unmöglich zu machen. Birgitta Biehl, Rechtsanwältin aus Köln und zweite Vorsitzende des Vereins „Peri e.V.“, ist nach dem Ende des Prozesses nicht besonders überrascht, aber dennoch empört. „Wenn der Täter Christ oder Atheist gewesen wäre, würde seine Schuld schwerer wiegen?“, fragt sie.

Den kulturellen Rabatt, der Tätern wie Isa S. gewährt wird, stellt sie in Frage: „Der Mann ist hier aufgewachsen und hier zur Schule gegangen; er hat die deutsche Staatsbürgerschaft. Er musste wissen, welche Regeln hier gelten. Es war auch keine Frage mangelnder Bildung; der Mörder war Student.“

Quelle

Edit:
Zitat:
Grundsätzlich ist die Abtreibung in einer Schwangerschaft verboten. Die Abtreibung ist unter Umständen dann erlaubt, wenn für die Mutter schwerwiegende gesundheitliche Schäden oder Lebensgefahr zu befürchten ist.

Quelle

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
25.03.14, 20:04:16
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Zitat:
Als Jude Mirra Anfang Februar 2010 starb, war er gerade acht Jahre alt. Ein Junge mit rundem Gesicht und braunem Haar, der in seinem kurzen Leben kaum gesprochen hatte. Er war Autist. Seine letzten Momente verbrachte er gemeinsam mit seiner Mutter Gigi Jordan in einem New Yorker Luxushotel: Sie gab ihm ein Pulver und sagte ihm, er solle es mit Saft hinunterspülen. So erzählte sie es laut "New York Times" ("NYT") später vor Gericht.

Als Polizeibeamte und die Sicherheitskräfte des Hotels die versperrte Tür aufbrachen, fanden sie den leblosen Jungen. Seine Mutter lag auf dem Boden neben dem Bett, um sie herum Pillen und leere Wodka-Flaschen. Seit diesem Donnerstag ist klar: Die Frau muss für die Tat 18 Jahre in Haft.

Richter Charles Solomon legte das Strafmaß fest, nachdem die 54-Jährige bereits im vergangenen November des Totschlags für schuldig befunden worden war. Die Verteidigung beteuerte bis zuletzt: Jordan habe aus Liebe zu ihrem Sohn gehandelt.

Vorwurf des sexuellen Missbrauchs

"Ich habe Jude mehr als alles andere auf der Welt geliebt", sagte Jordan unter Tränen vor Gericht. "Ich habe geglaubt, dass er unter unfassbaren Qualen leben und sterben würde." Indem sie sein Leben beendete, habe sie ihn beschützen wollen

[...]

Der Anklage zufolge reiste Jordan auf der Suche nach Heilungsmöglichkeiten für ihren autistischen Sohn quer durchs Land. Sie habe nicht akzeptieren können, Judes Gesundheitszustand nicht verbessern zu können - das sei der Grund, warum sie ihm die Überdosis an Medikamenten verabreicht habe.

Jordans Verteidiger Norman Siegel zeigte sich nach der Verkündung des Strafmaßes enttäuscht. Seine Mandantin werde Berufung einlegen.

Quelle

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29.05.15, 12:54:43
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Wenn man sich andere Urteile im Thread anschaut könnte man schon fast frotzeln, er hätte sie mal besser "aus Mitleid" ermordet um nicht so lange im Gefängnis zu landen.
Zitat:
Pfleger muss wegen Missbrauchs einer Autistin achteinhalb Jahre in Haft

Quelle

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
27.11.15, 00:52:00
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Zitat:
As Kimberly Lightwine drank water in a deputy sheriff's car and calmed down, she began to recount, police say, how she killed her 19-year-old son, who was blind and autistic, court documents said.

An autopsy showed the son had a swollen brain from dehydration and could have gone into shock after not taking a vital medication, court documents say.

Quelle

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08.09.16, 11:21:31
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