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Autor Nachricht
drvaust
(stillgelegt)

Zitat von 55555:
Es ist ganz einfach: Das Existenzminimum darf nicht an Bedingungen geknüpft werden.
Woher sollte die ARGE wissen, daß dieser Kunde nicht das Existenzminimum hat?
Einige Arbeitslose haben irgendwelche Einkünfte. Einige Arbeitslose bekommen einen Job und kümmern sich nicht mehr um die ARGE. Da ist die ARGE wohl davon ausgegangen, daß der sich schon melden wird, wenn er etwas braucht. Dort gilt ja auch der Grundsatz 'Wenn sie ohne Leistungen überlebt haben, brauchen sie die Leistungen nicht.', deshalb wird auch nicht rückwirkend gezahlt.
Um derartige Vorfälle zu vermeiden, müßte Jeder überwacht werden. Wer sich nicht meldet hat sofort eine Kontrolle. Das geht in Richtung Überwachungsstaat.
Aber bei Arbeitslosen könnte man das evtl. so machen, daß bei gestrichenen Leistungen wegen Nichtmeldung eine Überprüfung erfolgt, besteht kein Bedarf oder liegt etwas Anderes vor. Der Arbeitslose könnte ja nicht erschienen sein, weil er schwerkrank hilflos zuhause liegt. Aber wovon soll das bezahlt werden, die ARGE ist unterfinanziert.

02.05.07, 17:05:59
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christian_k
(Autistenbereich)

Zitat von Sheila:
Tja, das ist wohl wahr aber wie kann man denn sowas sonst lösen? Die Behörden brauchen schließlich auch Nachweise um das Geld fortzahlen zu können weil die Gelder für die ARGE aus Nürnburg kommen soweit ich informiert bin.


Die Frage ist, wozu eigentlich?

Wichtig wäre eine neu Bearbeitung des Falles, wenn es eine relevante Änderung gibt. Für denkbar halte ich Dinge wie:

- Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses
- Aufnahme eines Gewerbes
- Beginn anderer Sozialleistungen (etwa Rente)
- Aus- oder Einzug in eine Bedarfsgemeinschaft
- Eheschliessung / Scheidung
- Erhalt einer Erbschaft

Vermutlich weitere, aber all diese Vorgänge müssten eigentlich amtlich bekannt sein. Wenn es um die Durchsetzung der Wehrpflicht geht oder um die Terrorbekämpfung, können Behörden sehr gut kommunizieren.
Warum nicht auch, wenn es dem Bürger mal das leben vereinfacht?

Gruss
Christian
02.05.07, 17:45:52
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Den Datenschutz hierfür zu opfern halte ich für völlig unangemessen. Es muß schlichtweg so sein, daß der reduzierte Satz wie erwähnt ohne Bedingungen auf Antrag gezahlt wird. Wenn jemand unangemeldete Einkünfte hatte und das bekannt wird muß er das Geld zurückzahlen, aber es ist bei so einem existenziellen Grundrecht nach meinem Ermessen nicht zulässig aufgrund allgemeiner Verdächtigungen den Rechtsgrundsatz "in dubio pro reo" zu mißachten. In diesem Fall lag ein Antrag vor, er wurde widerrechtlich nicht angemessen behandelt und das führte zum Tod eines Menschen. Die Schuld liegt hier beim Amt oder noch höher in der Hierarchie der Verwaltungen. Und diese Schuldigen gehören für diesen und andere Todesfälle zur Verantwortung gezogen.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
02.05.07, 19:06:10
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uppsdaneben
(Autistenbereich)

Zitat von christian_k:
Warum nicht auch, wenn es dem Bürger mal das leben vereinfacht?


Weil auch ich bestimmen will, was mit meinem Leben geschieht? Wo soll das Ende sein?

Überziehst du mal das Konto, kommt gleich ein Schuldenberater vorbei. Hast mal mehr Geld, ein Vermögensberater mit Finanzbeamtem.

Wo endet die Fürsorge und wo beginnt die Entmündigung?
02.05.07, 20:17:14
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