drvaust
(stillgelegt)
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Den SBA muß man nicht benutzen, dann erfährt auch kein Anderer davon. Aber manchmal wandern Informationen zu anderen Stellen, die eigentlich nichts davon wissen sollten. Also geht man besser davon aus, daß die Schwerbehinderung teilweise bekannt wird (Wozu ein SBA, wenn man den nicht benutzt?).
Die 'Anerkennung der Schwerbehinderten-Eigenschaften' beantragt man beim Versorgungsamt. Wie das genau abläuft und wo das zuständige Versorgungsamt ist, ist Ländersache. In manchen Ländern gibt es ein Landes-Versorgungsamt, in anderen auf Kreisebene o.ä.. Da Du das Formular schon hast, wirst Du wohl schon wissen, wo Du das abgeben mußt.
In den Antrag schreibt man möglichst alle Probleme, von Senkfuß bis Tinitus usw. (Kleinigkeiten können in der Summe wichtig sein.), dazu die Ärzte und diesbezügliche Schweigepflichtsentbindung für die Ärzte. Ich hatte danach viele Monate gewartet, bis mir der SBA zugeschickt wurde. Die Gutachten der Ärzte hatte das Versorgungsamt angefordert und bezahlt.
Ich bekam nicht alles, was ich beantragt hatte (Rf), aber auch mehr, als ich beantragt hatte (H).
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