Wie soll das praktisch umgesetzt werden? Dem Schreiben eine Kopie des SBA beilegen?
Hier fände ich es sinnvoll, wenn man das auf eigenen Wunsch in den SBA eintragen lassen kann oder nicht und eine seperate Zusatzbescheinigung ausgestellt bekommt auf der nur Merkzeichen GL/S nachgewiesen wird und die man in Kopie überall beilegen kann, womit man einen sicher einklagbaren Anspruch auf schnelle (genau zu definieren!) schriftliche Kommunikation (mit welchen Stellen genau? nur mit staatlichen Stellen, oder auch Energieversorgern, Telekom, Handwerksbetrieben?) bekommt. Auf jeden Fall sollte dieses Merkzeichen auf starke Gültigkeit im gesamten Gesundheitssystem bekommen, das ist wichtig.
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Spezial-Briefumschlag mit Kennzeichen?
Das ist keine schlechte Idee. Von Preis-Leistungsverhältnis ist es vielleicht sinnvoller meietwegen ein großes S vorne auf jeden Briefumschlag zu schreiben in dem ein solcher Nachweis liegt. Wenn Schlaumeier ein S auf ihrem Umschlag schreiben, weil sie meinen, daß sie damit ohne Merkzeichen schneller bearbeitet würden (damit ist zu rechnen) wird bei Feststellen des Fehlens der Nachweiskopie im Umschlag das Schreiben nicht bevorzugt behandelt, sondern vielleicht vielleicht etwas benachteiligt(?)
Zitat:
Ein Verweis auf ein Register als Rückfragemöglichkeit?
Das würde ich auf keinen Fall für sinnvoll halten, schon aus Datenschutzgründen. Man wäre ja praktisch durch diese Datei halböffentlich als Inhaber bekannt und das wollen bestimmt viele nicht.
Zitat:
Ich sehe da Probleme bei der Umsetzung. Z.B. glaube ich nicht, daß das Arbeitsamt auf persönliches Erscheinen verzichtet, dann wäre ja noch das schriftliche Bewerbungsgespräch. Was nützt das Recht, wenn das Schreiben auf den hohen Stapel der dringenden Angelegenheiten gelegt wird, der nur bei Nachfragen bearbeitet wird?
Das müßte man im einzelnen klären. Ich sehe das nicht so pessimistisch und kritisiere diese oft zutage tretende Einstellung unter Autisten, das auch alternativ Formen des Stockholmsyndroms annemhen kann. Natürlich tanzt der Staat nicht nach unserer Pfeife, aber dennoch sehe ich gute Chancen, da die Forderungen berechtigt sind. Ich habe mich entschlossen derartigen Pessimismus als unbegründet zu ignorieren.
Zitat:
Kein langes Warten in überfüllten Wartezimmern, mit Termin schnell drankommen. Kein Zwang zu Massenveranstaltungen (z.B. Betriebsversammlungen). Bei Bedarf ruhige Räume.
Hier wäre zu überlegen ob das nicht zu spezifisch autistisch wäre, es soll ja nach meiner Vorstellung kein Merkzeichens ein, das jemanden klar als autistisch outet.
Auch setzt es voraus, dass man in einem gewissen Rahmen doch geoutet sein müsste, was zumindestens die Berechtigung eines entsprechenden Merkmals vorzeigt.
Ja.