Und da wird es dann ganz schwierig: Welcher Mörder war klar im Kopf und welcher nicht?
In beiden deiner aufgeführten Fälle sehe ich den Täter als nicht klar im Kopf an.
Jedoch die Mörder von H.M.Schleyer waren ganz klar im Kopf.
Es ist sicherlich nicht immer einfach für ein Gericht zu erkennen wie ein Täter zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsfähig im Sinne der Rechtssprechung war.
Das Thema das Frozen hier angeschnitten hat ist sehr Kontrovers in der Gesellschaft. Die breite Meinung der Gesellschaft ist die von danie. Mann muss diese nicht immer Teilen.
So wie die Zwei Fälle hier beschreiben sind (Quellen und Zitate) handelt es sich ja bei beiden um Erkankte Menschen, nicht um 'Behinderte'. Bei beiden ist etwas schief gelaufen, nämlich die Hilfe und Behandlung der Frauen. Das Ergebnis ist beides mal gleich.
Grundsätzlich ist die Ermordung eines Menschen nicht akzeptabel. Unsere Rechtsprechung Bassiert auf unseren Moralischen und Gesellschaftlichen Wertvorstellungen. Im Lauf der Jahrhunderte sind komplexe Gesetzesbibliotheken daraus entstanden. Somit ist für uns als nicht ausgebildete und in Jura unerfahrene die Urteilsfindung und die Urteile nicht immer nachvollziehbar.
Wie ich schon gesagt habe, im Ersten von Frozen vorgestelltem Fall kann ich das Urteil auch nicht nachvollziehen. Die Art des Urteils wie ich es gerne gesehen hätte ist wohl nicht möglich.
Im anderen Fall von 55555 liegt die Fehlentwicklung schon vor dem Urteil und der Tat.
Bei einem Gewöhnlichen Mord wären wir alle hier im Forum gleicher Meinung.
Bei dem von Frozen dargestellten Fall kommt noch erschwerend hinzu, dass der Ermordete Sohn eine 'Behinderung' hatte. Diese Behinderung war aber meiner Meinung nach nicht die Ursache für die Erkrankung der Täterin. Diese lag an unterschiedlichen Ursachen und die Erkrankung lag schon lange vor.
Gruß und N8t dobbeld