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Im Zuge einer In-vitro-Fertilisation (IVF) entstehen oft mehrere Embryonen. Paare und ihre Mediziner müssen dann auswählen, welche davon in die Gebärmutter eingesetzt werden sollen. Und für diesen Prozess sieht ein heftig debattierter Gesetzentwurf vor: Wenn ein - freiwilliger - Gentest ergibt, dass ein Embryo ernsthafte genetische Schäden aufweist, dann muss er ausrangiert werden. Von Staats wegen darf nur erbgesunder Nachwuchs zum Zuge kommen.
Großbritannien, in Fragen assistierter Fortpflanzung eines der liberalsten Länder Europas, verheddert sich unversehens in einem Gestrüpp ethischer Fallstricke. Zunächst schien das geplante Gesetz nicht kontrovers. Wer würde sich schon einen Embryo mit Down-Syndrom einsetzen lassen, wenn er auch einen ohne haben kann? Dennoch sind manche Briten über alle Maßen empört - als nämlich eine Mitautorin des Gesetzes präzisierte, was unter ernsthaften Genschäden zu verstehen sei.
Ruth Deech, ehemalige Chefin der Aufsichtsbehörde über die künstliche Befruchtung, erklärte vor dem Oberhaus, dass sich das Gesetz vor allem gegen die Gehörlosen wende. Es soll sie davon abhalten, Embryonen mit Anlage zur Gehörlosigkeit anderen vorzuziehen.
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Wenn Hörende ihr Recht für selbstverständlich halten, gehörlose Babys auszusortieren, gebärdet Tomato, dann müssten Gehörlose das Recht haben, hörbefähigte Embryonen in den Müllcontainer der Fruchtbarkeitsklinik zu werfen. Bleibe ihnen dieses Recht vorenthalten, dann sei dies der Beleg dafür, dass sie als Gehörlose vor dem Gesetz keineswegs gleichberechtigt seien: "Wir wollen Gleichheit - nicht mehr, aber auch nicht weniger."
Die gehörlose Familie hat in Großbritannien einer abstrakten Diskussion über Bioethik ein Gesicht gegeben. Nicht wenige Briten halten Paulas und Tomatos Erwägung, mittels Embryonenselektion für ein gehörloses Kind zu sorgen, schlicht für pervers. Andere aber fragen: Darf der Staat, um unwillkommene Designerbabys zu verhindern, Designmaßstäbe erlassen? Wer entscheidet, wie Menschen auszusehen und zu funktionieren haben?