08.05.08, 19:02:33
cony
Mach ich,falls ich etwas lese oder höre.
09.05.08, 10:51:52
55555
Zitat:
Freistellung schwerbehinderter Menschen von Mehrarbeit und Nachtarbeit
Ein Schwerbehinderter hat nach § 124 SGB IX keinen Anspruch auf Einhaltung der 5-Tage-Woche und Befreiung von Nachtarbeit. Das Verlangen auf Freistellung von Mehrarbeit führt weder zu einem Anspruch auf die 5-Tage- Woche noch auf Befreiung von Nachtarbeit. Etwas anderes kann sich allerdings im Einzelfall aus § 81 Abs. 4 Ziff. 4 SGB IX ergeben, wenn das zur behinderungsgerechten Gestaltung der Arbeitszeit erforderlich ist. Die Erfüllung darf für den Arbeitgeber aber nicht unzumutbar oder mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden sein.
BAG 03.12.2002 - 9 AZR 462/01
Quelle
09.05.08, 14:10:42
cony
danke, das ist interessant.
ich hoffe das es klappt.
10.05.08, 09:59:54
[55555]
[Der in Bezug auf das Thema wenig aussagekräftige Titel "Ich hab da mal eine Frage" wurde zwecks Übersichtlichkeit des Unterforums geändert, mfg [55555]]