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Erhöhung der Erwerbsminderungsrenten

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12.04.07, 04:10:09

drvaust

Vermutlich sind hier auch einige Leute mit Erwerbsminderungsrente. Ich bekam eine Information dazu:
Zitat:
Urteil des Bundessozialgerichts zu Erwerbsminderungsrenten
(BSG-Urteil vom 16. Mai 2006 (Aktenzeichen B 4 RA 22/05 R))
Erwerbsminderungsrentnern, die bei Rentenbeginn das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, wurde die Rente vom Rentenversicherungsträger um Abschläge von bis zu 10,8% gekürzt.
Das Bundessozialgericht hat vor einiger Zeit in einem Fall entschieden, daß eine solche Kürzung rechtswidrig ist. Die Rentenversicherungsträger nehmen von sich aus keine Neuberechnung vor, da der Ausgang weiterer Gerichtsverfahren abgewartet werden soll. Zum 1. 5. 2007 ist jedoch eine Gesetzesänderung geplant. Ab diesem Zeitpunkt ist eine rückwirkende Neuberechnung der Rente nicht mehr möglich.
Damit Ihre möglichen Ansprüche nicht verloren gehen, empfehlen wir Ihnen, bei der Deutschen Rentenversicherung eine Neuberechnung der Rente zu beantragen.
 
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